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Wahlleistungen

Wahlleistungen und die sogenannten Igel-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) sind Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten sind, von den wissenschaftlichen medizinischen Fachgremien aber in bestimmten Situationen und Abständen als sinnvoll erachtet werden um Krankheiten früher zu erkennen und behandeln zu können. Oft spiegeln sie den neuesten Stand der medizinischen Technik wieder, der noch keinen Eingang in die Kataloge der gesetzlichen Kassen gefunden hat, wie zum Beispiel, die optische Kohärenztomographie (OCT), die seit kurzem bei Maculadegenerationen übernommen wird, beim Glaukom aber immer noch nicht. Oder die optische Hornhautdickenmessung bei Glaukom oder die Hornhauttopographie bei bestimmten Hornhauterkrankungen. Ihr Augenarzt erklärt Ihnen gerne wann eine solche Diagnostik bei Ihnen sinnvoll und angebracht ist.


Die Glaukomvorsorgeuntersuchung mittels Augendruckmessung wurde als Vorsorgeuntersuchung leider bei einer Gesundheitsreform im Jahr 2000 nicht mehr in den Behandlungskatalog aufgenommen, obwohl sie die einfachste Möglichkeit darstellt ein Glaukom(grüner Star) also die Schädigung des Sehnerven durch den Augeninnendruck zu erkennen, bevor schon ein relevanter Nervenschaden besteht. Daher empfiehlt die deutsche ophthalmologische Gesellschaft ab dem 40. Lebensjahr jährliche Kontrollen des Augeninnendrucks. Alle Wahlleistungen werden nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem Patienten abgerechnet, wenn er diese wünscht.

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