Gutachten
Führerscheingutachten
Um sich selbst und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden, ist es notwendig, sowohl bei Tag als auch bei Nacht optimal sehen zu können.
Ist das Sehvermögen eingeschränkt erhöht sich das Unfallrisiko deutlich.
Daher muss man für den Führerschein in bestimmten Klassen ein augenärztliches Gutachten vorlegen.
Wer braucht ein Führerscheingutachten?
Wer den Führerschein in bestimmten Klassen machen will, braucht ein Führerscheingutachten.
Die Klassen: LKW Führerscheine: C, C1, C1E. Bus-Führerscheine: D, DE, D1, D1E. Sowie Lizenz zur Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi)
Für die Klassen A und B (Motorrad und Pkw) reicht ein einfacher Sehtest (Attest),
der auch beim Augenarzt schnell und einfach absolviert werden kann.
Wird hier allerdings die Mindestsehschärfe von 0,7 (70 %) auf einem Auge nicht erreicht, so ist auch hier ein augenärztliches Gutachten erforderlich.
Ebenso nach Führerscheinentzug.
Was wird beim Führerscheingutachten geprüft?
Wenn der Augen Arzt ein Führerscheingutachten erstellt, untersucht er die Augen und deren Sehfähigkeit. Dafür orientiert er sich an den Vorgaben des Gesetzgebers, der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Folgende Funktionen werden nach normierten, objektiven, amtlich anerkannten Verfahren getestet:
- Die Sehschärfe
- Das Sehvermögen bei Dämmerung und Blendung
- Das Gesichtsfeld
- Das Farbensehen
- Das räumliche Sehen
Dabei achtet der Arzt auch auf Augenerkrankungen und mögliches Schielen.
- Farbenblindheit /Schwäche:
durch die Gleichschaltung der europäischen Führerscheinverordnungen ist die Farbsinnstörung kein Ausschlusskriterium mehr beim LKW Führerschein. Es muss aber über das Risiko aufgeklärt werden.
Fliegergutachten und Flugsicherung
Die fliegerärztliche Untersuchungsstelle ordnet im Rahmen der flugmedizinischen Begutachtung die notwendigen augenärztlichen Untersuchungen an.
Wir haben die erforderlichen Zusatzausbildungen absolviert und arbeiten eng mit der fliegerärztlichen Untersuchungsstelle und der Deutschen Flugsicherung zusammen.
Auch die Eignungsuntersuchungen für Privatflieger führen wir durch.
Diese richten sich nach den Rechtsgrundlagen für das Luftfahrtpersonal wie sie in den Verordnungen der europäischen Union festgelegt sind.
- Fliegergutachten
Für einen Fliegergutachten gelten die Untersuchungsrichtlinien und die Anforderungen an Piloten und Fluglotsen gemäß den Richtlinien vom Luftfahrtbundesamt. : www.lba.de
Die neue Tauglichkeitsvorschrift nach JAR – FCL3 ist seit 1.7.2007 in Kraft.